Schulpflicht und Auslandsaufenthalt: Was ist erlaubt?

0

In Deutschland haben Kinder Schulpflicht, was es für Familien schwierig macht, außerhalb der Schulferien zu verreisen. Dennoch gibt es Möglichkeiten, dies zu ermöglichen. Eine Möglichkeit besteht darin, eine Beurlaubung von der Schule zu beantragen, was jedoch nur in Ausnahmefällen möglich ist und von der Schulleitung genehmigt werden muss. Eine andere Option ist der Besuch einer Fernschule, bei der das Kind den Unterrichtsstoff mitnehmen und unterwegs lernen kann. Es ist wichtig, sich mit der Schule abzusprechen und sicherzustellen, dass das Kind keine Lerninhalte verpasst.

Reisen mit Kindern trotz Schulpflicht: Geht das?

Die Schulpflicht in Deutschland stellt Eltern vor eine Herausforderung, wenn sie eine Reise mit ihren Kindern außerhalb der Schulferien planen möchten. Kinder dürfen nicht einfach aus der Schule genommen werden, um zu reisen, da dies gesetzlich nicht erlaubt ist. Eltern, die dennoch eine Reise während der Schulzeit planen, müssen mit rechtlichen Konsequenzen wie Bußgeldern oder Haftstrafen rechnen. Es ist wichtig, sich über die Möglichkeiten und Einschränkungen zu informieren und gegebenenfalls mit der Schulleitung zu sprechen.

Die Schulpflicht in Deutschland verbietet es Eltern, ihre Kinder ohne Genehmigung der Schulleitung vom Unterricht zu befreien, um zu reisen. Diese Regelung gilt sowohl in Bayern als auch in Nordrhein-Westfalen. Es gibt jedoch Möglichkeiten, in Absprache mit der Schulleitung oder auf alternative Weise eine Reise zu ermöglichen.

Eine Möglichkeit, trotz Schulpflicht zu reisen, besteht darin, dass die Schulleitung in „besonders gelagerten Ausnahmefällen“ Schüler für begrenzte Zeiträume vom Unterricht beurlauben kann. Dies ist durch spezifische Bestimmungen in Bayern (§ 20 Abs. 3 Satz 1 der Bayerischen Schulordnung – BaySchO) und Nordrhein-Westfalen (§ 43 Absatz 4 des Schulgesetzes NRW) geregelt. Eine Beurlaubung kann jedoch nur aus wichtigen Gründen erfolgen, wie in einem Runderlass des Ministeriums festgelegt. Letztendlich liegt die Entscheidung bei der Schulleitung.

Eltern, die eine Beurlaubung von der Schule für ihr Kind beantragen möchten, sollten sowohl die Schulleitung als auch den Klassenlehrer kontaktieren. Die Zustimmung der Klassenleitung ist wichtig, um das Gespräch mit der Schulleitung zu vereinfachen. In bestimmten Ausnahmefällen kann die Schulleitung eine Beurlaubung genehmigen und das Kind vorübergehend vom Unterricht befreien.

Gemäß den Schulämtern in Bayern und Nordrhein-Westfalen ist es während einer Beurlaubung nicht erlaubt, dass das Kind am Unterricht teilnimmt, auch nicht online. Dies kann dazu führen, dass es während der Reise Lerninhalte versäumt.

Nordrhein-Westfalen bietet schulpflichtigen Schülern, die gerne reisen möchten, eine mögliche Lösung mit dem Erlass zum „Auslandsaufenthalt oder Schüleraustausch“. Dabei wird festgelegt, dass der Besuch einer Schule im Reiseland oder im Ausland sichergestellt sein muss. Diese Option ist besonders bei längeren Auslandsaufenthalten eine gute Wahl. Allerdings ist sie nicht geeignet, wenn die Familie während der Reise ständig unterwegs ist und nirgendwo länger bleibt. Vor allem wenn das Kind nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügt, kann dies zu Schwierigkeiten führen.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass das Kind eine Fernschule besucht, an der auch deutsche Schülerinnen und Schüler eingeschrieben sind. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Option mit zusätzlichen Kosten verbunden sein kann. Eltern müssten ihre Kinder möglicherweise auch außerhalb des Fernschulunterrichts unterrichten, um sicherzustellen, dass sie nach der Reise über mehr als nur das Mindestmaß an Wissen und den Unterrichtsstoff der heimischen Schule verfügen. Fernschulen legen wie Schulen im Gastland Abschlussprüfungen ab, und die Wiedereingliederung in die deutsche Schule zum neuen Schuljahr ist möglich.

Eine alternative Möglichkeit besteht darin, den Unterrichtsstoff der eigenen Schule mit auf die Reise zu nehmen und dort zu lernen. Hierbei sollten Eltern die Reise so planen, dass das Kind während der anstehenden Klausuren wieder in der Schule ist, um diese nicht zu verpassen. Jedoch ist zu bedenken, dass dieser Weg Absprachen mit den Fachlehrern und der Schulleitung erfordert und in Deutschland nicht offiziell anerkannt ist.

Hierfür stehen verschiedene Ressourcen wie Ratgeber und Online-Plattformen zur Verfügung.

Um trotz Schulpflicht mit Kindern zu reisen, kann man den Wohnsitz in Deutschland abmelden. Dadurch erlischt die Schulpflicht. Wenn man sich in einem anderen Land anmeldet, gelten die jeweiligen Gesetze. Möglicherweise besteht dort statt einer Schulpflicht eine Bildungspflicht, bei der auch Homeschooling erlaubt ist. Diese Option sollte jedoch gut überlegt werden.

Obwohl in Deutschland Schulpflicht besteht, gibt es Möglichkeiten, mit Kindern zu reisen. Eine Möglichkeit ist es, eine Beurlaubung vom Unterricht zu beantragen, was jedoch von der Schulleitung genehmigt werden muss. Eine weitere Option ist der Besuch einer Fernschule, an der auch deutsche Kinder angemeldet werden können. Alternativ kann der Unterrichtsstoff der eigenen Schule mitgenommen und unterwegs gelernt werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Schulpflicht in Deutschland eine gesetzliche Verpflichtung ist und entsprechende Regelungen eingehalten werden müssen.

Lassen Sie eine Antwort hier