Spielzeughersteller profitieren von frühzeitiger Anpassung an neue Verordnung

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Die Sicherheit von Spielzeug hat oberste Priorität, insbesondere wenn es um unsere Kinder geht. Um diesen Schutz weiter zu stärken, wird ab Anfang 2024 eine neue EU-Verordnung in Kraft treten, die die bisherige Richtlinie ersetzen wird. Eine der wesentlichen Neuerungen ist die Einführung eines digitalen Produktpasses für Spielzeug. TÜV SÜD, einer der weltweit führenden Prüf- und Zertifizierungsdienstleister, unterstützt die Hersteller bei der Prüfung, Konformitätsbewertung und Zertifizierung ihrer Produkte, um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten.

Spielzeugverordnung: Verbot gefährlicher Stoffe zum Schutz der Kinder

Die neue EU-Verordnung zur Sicherheit von Spielzeug hat einen umfassenden Anwendungsbereich. Sie betrifft nicht nur traditionelles Spielzeug wie Puppen und Puzzles, sondern auch andere Produkte wie Gartentrampoline. Der Entwurf der EU-Kommission enthält strikte Vorgaben, um die Sicherheit von Kinderspielzeug weiter zu verbessern. Neben dem Verbot krebserregender und erbgutverändernder Stoffe werden auch Umwelthormone und Stoffe berücksichtigt, die potenziell schädliche Auswirkungen auf die Atemwege, das Immunsystem und das Nervensystem haben können. Durch diese Maßnahmen wird der Schutz unserer Kinder gestärkt.

Digitale Produktpässe für Spielzeug sorgen für Transparenz und Sicherheit

Um den Verkauf von ausländischem Spielzeug in der EU zu ermöglichen und die Konformität mit den Anforderungen sicherzustellen, wird der digitale Produktpass eingeführt. Dieser Pass bestätigt die Konformität des Spielzeugs und entlastet gleichzeitig die Zollstellen. Dadurch wird die Transparenz und Sicherheit von Spielzeug verbessert.

Neue Verordnung bringt Änderungen für Spielzeughersteller

Damit Spielzeughersteller den neuen Sicherheitsanforderungen gerecht werden können, ist es wichtig, dass sie frühzeitig handeln und sich auf die neue Verordnung einstellen. Nach Inkrafttreten der Verordnung dürfen Spielzeuge, die den Anforderungen der bisherigen Richtlinie entsprechen, noch für bis zu 30 Monate auf den Markt gebracht und bis zu 42 Monate verkauft werden. Diese Übergangsfristen ermöglichen den Herstellern eine schrittweise Umstellung und gewährleisten die Sicherheit der Verbraucher.

Spielzeuge, die nicht den Vorgaben der neuen Verordnung entsprechen, müssen nach einer Übergangszeit aus dem Verkehr gezogen werden. Hersteller, die bereits jetzt ihre Produkte an die neuen Anforderungen anpassen, werden einen klaren Wettbewerbsvorteil haben. Es ist ratsam, frühzeitig mit der Umsetzung der neuen Verordnung zu beginnen, um sicherzustellen, dass die Spielzeuge den erhöhten Sicherheitsstandards entsprechen und weiterhin auf dem Markt verkauft werden dürfen.

Spielzeughersteller vertrauen auf TÜV SÜD’s Erfahrung und Netzwerk

Bei der Einhaltung von Sicherheitsstandards erhalten Spielzeughersteller wertvolle Unterstützung von TÜV SÜD. Dank seines internationalen Netzwerks und Standorten in vielen Ländern ist TÜV SÜD in der Lage, Spielzeugartikel weltweit nach den jeweiligen Vorschriften vor Ort zu prüfen und zu zertifizieren. Hersteller können sich auf die langjährige Expertise und Erfahrung von TÜV SÜD verlassen, um die Sicherheit und Konformität ihrer Produkte sicherzustellen.

Die neue EU-Verordnung zur Sicherheit von Spielzeug hat das Ziel, den Schutz unserer Kinder zu stärken. Sie enthält strengere Anforderungen an Spielzeughersteller, um sicherzustellen, dass ihre Produkte keine gesundheitlichen Risiken für Kinder darstellen. TÜV SÜD unterstützt Hersteller bei der Überprüfung und Zertifizierung ihrer Produkte, um sicherzustellen, dass sie den neuen Standards entsprechen. Eine frühzeitige Anpassung ermöglicht es Herstellern, einen klaren Wettbewerbsvorteil zu erlangen und gleichzeitig sicherzustellen, dass Kinder weiterhin mit sicheren Spielzeugen spielen können.

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