Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die eine Zahnspange benötigen, steigt stetig an. Ziel ist es, Fehlstellungen des Kiefers und der Zähne zu korrigieren und zukünftige Probleme zu vermeiden. Allerdings übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nicht immer alle Kosten. Nicola Blidschun, Expertin der ERGO Krankenversicherung, erklärt, dass die Versicherung bei bestimmten kieferorthopädischen Behandlungen finanziell unterstützt. Der Eigenanteil variiert je nach Schweregrad der Fehlstellung. Eine Zusatzversicherung kann in einigen Fällen sinnvoll sein, um die finanzielle Belastung zu reduzieren.
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GKV übernimmt Kosten der Grundversorgung bei KIG 3, 4 und 5
Um kieferorthopädische Behandlungen von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet zu bekommen, müssen diese vor dem 18. Lebensjahr begonnen werden und eine erhebliche Zahn- oder Kieferfehlstellung vom Kieferorthopäden festgestellt und abschließend behandelt werden können. Seit 2002 werden die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) genutzt, um den Schweregrad der Fehlstellung zu bestimmen. Bei KIG 3, 4 und 5 übernimmt die GKV die Kosten der Grundversorgung. Bei guter Mitarbeit der Kinder und Jugendlichen können die Eltern eine vollständige Erstattung des Eigenanteils seitens der Krankenkasse erwarten.
Kostenverteilung: 20% Eigenanteil bei einem Kind, 10% bei zwei Kindern
Um eine Kostenübernahme für die kieferorthopädische Behandlung ihrer Kinder zu erhalten, müssen Eltern zunächst einen Behandlungsplan vom Kieferorthopäden erstellen lassen. Dieser Plan muss dann bei der Krankenkasse zur Genehmigung eingereicht werden. Erst nachdem die Krankenkasse den Plan genehmigt hat, kann die Behandlung beginnen. Die Behandlungsdauer beträgt je nach Schweregrad der Fehlstellung durchschnittlich drei bis vier Jahre. Während dieser Zeit müssen die Eltern den Eigenanteil der Kosten tragen, der bei der Behandlung eines Kindes 20 Prozent und bei der Behandlung eines zweiten Kindes 10 Prozent beträgt.
Erst nach Abschluss der Behandlung werden die Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Die Zahnexpertin rät den Eltern, den Prozess aktiv zu begleiten und sicherzustellen, dass der Nachwuchs regelmäßig zu den Kontrollterminen erscheint. Bei Problemen oder Defekten an der Zahnspange sollte man sich umgehend an die Praxis wenden und auf eine gute Zahnpflege achten. Um die Erstattung zu erhalten, müssen alle Rechnungen im Original aufbewahrt und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen, einschließlich der Abschlussbescheinigung des Kieferorthopäden, bei der Krankenkasse eingereicht werden.
Durchsichtige oder Keramik-Brackets können Zusatzkosten verursachen
Neben den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung können bei einer kieferorthopädischen Behandlung noch zusätzliche Kosten entstehen. Diese betreffen vor allem spezielle Brackets, wie durchsichtige oder Keramik-Brackets. Die Höhe dieser Zusatzkosten hängt vom Schweregrad der Fehlstellung ab und kann bis zu 2.000 Euro oder mehr betragen. Es ist daher wichtig, dass der Kieferorthopäde die Eltern vor Beginn der Behandlung über diese Kosten informiert, damit sie entsprechend planen können.
Deckbiss und Platzmangel können Folgen sein
Für Zahnfehlstellungen der KIG 1 oder 2 müssen die Eltern die Kosten der Behandlung selbst übernehmen. Obwohl diese Fehlstellungen als geringfügig angesehen werden, ist eine medizinische Korrektur dennoch ratsam. Denn selbst kleinere Fehlstellungen wie ein Deckbiss oder ein Platzmangel der Zähne können langfristig zu gesundheitlichen Problemen führen. Eine private Zusatzversicherung kann in solchen Fällen eine gute Lösung sein, um zumindest einen Teil der Kosten zu decken.
Um zusätzliche Kosten bei kieferorthopädischen Behandlungen zu vermeiden, können private Zusatzversicherungen eine gute Lösung sein. Die ERGO Krankenversicherung bietet einen umfangreichen Versicherungsschutz, der sogar angeratene und laufende Behandlungen abdeckt. Sie erstattet 50 Prozent der privaten Mehrkosten nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung und erhöht den Erstattungssatz auf 75 Prozent, wenn innerhalb der ersten vier Versicherungsjahre keine kieferorthopädische Behandlung durchgeführt wurde.
Zahnspangenbehandlung: Vorteile für die langfristige Zahngesundheit der Kinder
Die Zahnspangenbehandlung ist eine bewährte Methode zur Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen, um mögliche zukünftige Probleme zu vermeiden. Bei erheblichen Fehlstellungen bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten der Grundversorgung. Eine aktive Begleitung der Eltern während des Behandlungsprozesses und die Einhaltung der erforderlichen Schritte können zu einer vollständigen Erstattung des Eigenanteils führen. Es können jedoch zusätzliche Kosten entstehen, die von den Eltern selbst getragen werden müssen. Um einen Teil der Kosten abzudecken, kann der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung in solchen Fällen sinnvoll sein und die langfristige Zahngesundheit der Kinder unterstützen.