Rentenbezieher müssen keinen gesonderten Antrag stellen, um den Zuschlag für die Erwerbsminderungsrente zu erhalten.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Mindestlohn 2024: Erhöhung auf 12,41 Euro pro Stunde
Eine finanzielle Verbesserung erwartet Arbeitnehmer in Deutschland ab dem 1. Januar 2024. Der Mindestlohn wird um 41 Cent erhöht und liegt dann bei 12,41 Euro pro Stunde. Im Jahr 2025 wird der Mindestlohn weiter auf 12,82 Euro pro Stunde steigen. Rund sechs Millionen Beschäftigte profitieren von dieser Maßnahme, wie „Payback“ herausgefunden hat.
Steuerliche Änderungen in Sicht: Das Wachstumschancengesetz
Das Bundesfinanzministerium plant mit dem „Wachstumschancengesetz“ umfangreiche steuerliche Verbesserungen. Obwohl das Gesetz noch nicht verabschiedet wurde, sind bereits einige geplante Änderungen bekannt.
- Die geplante Erhöhung der Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand beträgt von 14 auf 15 Euro im Jahr 2024
- Bei Betriebsveranstaltungen dürfen Arbeitnehmer ab 2024 bis zu 150 Euro steuerfrei erhalten (bisher 110 Euro)
- Eine potentielle Änderung besteht darin, die Höchstgrenze für abzugsfähige Geschenke an Geschäftspartner auf 50 Euro anzuheben
- Eine mögliche Neuerung ab 2024 sieht vor, dass Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung bis zu 1.000 Euro steuerfrei sein könnten
- Es wird diskutiert, die Grenze für private Verkäufe von 600 auf 1.000 Euro anzuheben
Renten- und Arbeitslosenversicherung mit neuen Beitragsbemessungsgrenzen
Zum 1. Januar 2024 plant die Bundesregierung eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Im Westen Deutschlands sollen diese bei 7.550 Euro im Monat und im Osten bei 7.450 Euro im Monat liegen. Das bedeutet, dass ein Jahreseinkommen von 90.600 Euro im Westen und 89.400 Euro im Osten erforderlich ist, um die Beitragsbemessungsgrenze zu erreichen. Diese Maßnahme soll die finanzielle Stabilität der Sozialversicherungssysteme gewährleisten.
- Die Beitragsbemessungsgrenze für Renten- und Arbeitslosenversicherung im Westen Deutschlands liegt bei 7.550 Euro pro Monat
- Im Osten Deutschlands liegt die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 7.450 Euro pro Monat
Um die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung in Deutschland im Westen zu erreichen, muss ein Jahreseinkommen von 90.600 Euro vorliegen. Im Osten liegt die Grenze bei 89.400 Euro. Für die gesetzliche Krankenversicherung sind sowohl im Westen als auch im Osten Beitragsbemessungsgrenzen von 5.175 Euro pro Monat festgesetzt. Das entspricht einem Jahreseinkommen von 62.100 Euro.
Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) ab 2024: Höhere Einkommensgrenze für Krankenversicherung
Ab dem 1. Januar 2024 wird die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung angehoben. Sie liegt dann bei 5.775 Euro pro Monat bzw. 69.300 Euro pro Jahr. Personen, die ein Bruttoeinkommen unterhalb dieser Grenze haben, sind automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Liegt das Einkommen darüber, haben sie die Wahl zwischen einer privaten oder gesetzlichen Versicherung. Die Versicherungspflichtgrenze wird auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bezeichnet.
Änderung ab 2024: Weniger Elterngeld für rund 60.000 Eltern
Eine geplante Änderung des Elterngeldes betrifft ab dem 1. Januar 2024 sowohl Alleinerziehende als auch Paare. Die Einkommensgrenze für die staatliche Lohnersatzleistung könnte auf 150.000 Euro gesenkt werden, was voraussichtlich etwa 60.000 Eltern betreffen würde. Diese Eltern wären dann nicht mehr berechtigt, Elterngeld zu erhalten. Das Ziel dieser Maßnahme besteht darin, Eltern mit höheren Einkommen weniger finanzielle Unterstützung zu gewähren und das freiwerdende Geld möglicherweise anderweitig einzusetzen.
Rentensteigerung für Erwerbsminderungsrentner ab 2024: Drei Millionen profitieren
Ab Juli 2024 erhalten etwa drei Millionen Bezieher einer Erwerbsminderungsrente eine Rentenerhöhung. Diese wird automatisch von der Rentenversicherung ausgezahlt, ohne dass Rentenbezieher einen separaten Antrag stellen müssen. Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach dem Rentenbeginn und beträgt entweder 7,5 Prozent für Rentenbeginn zwischen 2001 und Juni 2014 oder 4,5 Prozent für Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018.
- Der Zuschlag von 7,5 Prozent gilt für Renten, die zwischen 2001 und Juni 2014 gestartet wurden
- Personen, die zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 in Rente gegangen sind, erhalten einen Zuschlag von 4,5 Prozent
Die finanziellen Änderungen ab 2024 in Deutschland können zu erheblichen Auswirkungen auf das Einkommen und die finanzielle Situation der Bevölkerungsgruppen führen. Es ist daher ratsam, sich im Detail über diese Veränderungen zu informieren, um finanziell gut vorbereitet zu sein und mögliche negative Auswirkungen zu minimieren. Die geplanten Änderungen bieten jedoch insgesamt viele Vorteile und ermöglichen eine Verbesserung der finanziellen Situation vieler Menschen in Deutschland.