Für Personen mit chronischen Krankheiten wie Asthma oder Diabetes, die ins Ausland reisen möchten, ist es wichtig, sich vorab über ihren Versicherungsschutz zu informieren und gegebenenfalls eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt oft nicht die Kosten für den Rücktransport.
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Versicherungsschutz bei chronischen Krankheiten beachten
Um sicherzugehen, dass Personen mit chronischen Krankheiten gut vorbereitet ins Ausland reisen können, sollten sie vor Reisebeginn ihre Reisetauglichkeit ärztlich attestieren lassen und den Versicherungsschutz mit ihrem Versicherer klären. Hierfür ist eine Reise-Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich, die eindeutig die Art der Vorerkrankung und die Tatsache, dass während der Reise keine Behandlungen notwendig sind, darstellt. Bianca Boss, Vorständin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV), betont die Wichtigkeit dieser Bescheinigung für chronisch kranke Reisende.
Kein Versicherungsschutz für geplante Behandlungen vor Reisebeginn
Aufgrund einer Regelung in den Vertragsbedingungen vieler Versicherungsgesellschaften gewinnt die Reise-Unbedenklichkeitsbescheinigung an Bedeutung, da der Versicherungsschutz für chronisch kranke Menschen eingeschränkt wird. Die Versicherung übernimmt Leistungen nur bei medizinisch notwendiger Heilbehandlung, Folgen eines Unfalls oder einer Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung. Allerdings ist nicht klar definiert, was genau als „Verschlechterung“ gilt. Chronisch kranke Versicherte können daher nicht eindeutig erkennen, dass die Versicherung nur im Falle akuter, unvorhersehbarer Krankheitsschübe während der Reise greift. Geplante Behandlungen vor der Abreise sowie eventuelle Rücktransportkosten sind nicht versichert.
Fit-To-Fly-Nachweis für chronisch Kranke wichtig
Es ist sinnvoll, dass chronisch kranke Menschen vor ihrer Reise mit ihrem Versicherer Rücksprache halten, insbesondere um Informationen über eine Reisetauglichkeitsbescheinigung wie beispielsweise einen „Fit-To-Fly“-Nachweis zu erhalten. Einige Versicherungsgesellschaften stellen spezielle Formulare für solche Bescheinigungen zur Verfügung, die Versicherte anfordern können.
Wenn der Arzt oder die Ärztin davon abrät, sollten Versicherte den Ratschlag ernst nehmen und ihre Reisepläne überdenken. Andernfalls kann es zu Problemen bei der Erstattung von Behandlungs- und Rücktransportkosten kommen, und der Auslandskrankenversicherer kann von seiner Leistungspflicht befreit sein. Jedoch besteht Versicherungsschutz für Notfallbehandlungen in plötzlichen Notfallsituationen aufgrund einer bestehenden Grunderkrankung, mit der die versicherte Person nicht gerechnet hat.
Wichtige Absicherung für chronisch Kranke
Die Auslandsreisekrankenversicherung bietet chronisch kranken Menschen einen wichtigen Schutz während ihrer Reisen ins Ausland. Allerdings sollten sie beachten, dass bereits vor Reisebeginn diagnostizierte Erkrankungen, bei denen eine Behandlung im Ausland erforderlich ist, nicht durch die Versicherung abgedeckt sind.
Der Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung umfasst Leistungen innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums. Versicherte können sich daher darauf verlassen, dass sie im Krankheitsfall im Ausland finanziell abgesichert sind.
Chronisch kranke Reisende sollten die Bedeutung einer Auslandsreisekrankenversicherung nicht unterschätzen, da sie im Ernstfall für die Kosten von Behandlungen und Rücktransporten aufkommt. Vor Reisebeginn ist es wichtig, den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen und gegebenenfalls eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, um finanzielle Risiken im Zusammenhang mit der medizinischen Versorgung im Ausland zu minimieren.